Aktueller Status der KI-Förderung 2026

Fördertopf ausgeschöpft Neue Anträge sind nicht mehr möglich

Die Wirtschaftskammer Kärnten informiert auf ihrer offiziellen Programmseite, dass das Budget der KI-Umsetzungsförderung vollständig ausgeschöpft ist. Diese Seite fasst den aktuellen Status und die ursprünglichen Eckpunkte des Programms zusammen.

Auf einen Blick

Status und bisheriger Förderumfang

  • Status: Fördertopf ausgeschöpft
  • Antrag: nicht mehr möglich
  • Ursprüngliche Förderhöhe: 100 % der Beratungskosten
  • Ursprünglicher Umfang: höchstens 6 Beratungsstunden
  • Ursprünglicher Stundensatz: höchstens 100 Euro netto
  • Laufzeit der Richtlinie: 1. Februar 2026 bis 31. Dezember 2026

Inhalt

Was die Förderung ursprünglich vorsah

Vorgesehen waren eine Analyse des Betriebs, die Auswahl geeigneter Anwendungsfälle und die Begleitung bei ersten konkreten Umsetzungsschritten. Ziel war es, rasch erste Ergebnisse zu erreichen und KI danach nachhaltig im Betrieb zu verankern.

Laut Meldung der Wirtschaftskammer Kärnten (Stand 15. Januar 2026) entfallen zwei der sechs Stunden auf einen konkreten Anwendungsfall und vier auf die Umsetzung eines einfachen Prototyps. Insgesamt sind rund 50 Projekte vorgesehen; die Beratung erfolgt durch Expertinnen und Experten der Fachgruppe UBIT.

Diese Angaben beschreiben das ursprüngliche Programm. Wegen des ausgeschöpften Fördertopfs können derzeit keine neuen Beratungen darüber beantragt werden.

Voraussetzungen

Wer ursprünglich antragsberechtigt war

  • Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten mit aufrechter Gewerbeberechtigung – bei Antrag, Beratung und Abrechnung
  • kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung
  • keine personelle Verknüpfung und keine ständige Geschäftsbeziehung zum Berater
  • kein Insolvenzverfahren und keine andere Förderung für dieselbe Beratung
  • ausgefüllte und firmenmäßig gefertigte De-minimis-Erklärung beim Antrag

Saisonbetriebe sind von der Förderung ausgenommen. Sind Unternehmen durch Beteiligungen oder Personen verbunden, konnte nur eines davon einen Antrag stellen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

FAQ

Häufige Fragen zur KI-Förderung in Kärnten

Kann die KI-Umsetzungsförderung noch beantragt werden?

Nein. Die Wirtschaftskammer Kärnten informiert auf ihrer Programmseite, dass der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist und keine neuen Anträge mehr möglich sind.

Was sah die Förderung ursprünglich vor?

Das Programm sah höchstens 6 Beratungsstunden mit einem Stundensatz von maximal 100 Euro netto vor. Fahrtkosten und sonstige Spesen waren nicht förderbar. Der Schwerpunkt lag auf der praktischen Umsetzung einer KI-Lösung.

Wer war für die Förderung vorgesehen?

Vorgesehen waren kleine und mittlere Unternehmen mit aufrechter Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Saisonbetriebe waren ausgenommen. Neue Anträge sind wegen des ausgeschöpften Budgets nicht mehr möglich.

Warum ist die Richtlinie noch bis Ende 2026 gültig, obwohl keine Anträge möglich sind?

Die formale Laufzeit der Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Sie stellte die Förderung jedoch ausdrücklich unter Budgetvorbehalt. Da der Fördertopf ausgeschöpft ist, nimmt die Wirtschaftskammer Kärnten keine neuen Anträge mehr an.

Wo steht der aktuelle Status?

Der aktuelle Status steht auf der offiziellen Programmseite der Wirtschaftskammer Kärnten. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fördertopf ausgeschöpft und keine Antragstellung mehr möglich ist.

Kann ich die Förderung auch für andere geförderte Beratungen nutzen?

Nein. Wird eine Beratung bereits aus einem anderen Förderprogramm unterstützt, kann sie nach dieser Richtlinie nicht zusätzlich gefördert werden.

Nächster Schritt

KI-Vorhaben unabhängig von der Förderung prüfen

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